Lockdown an Sachsens Schulen
Ab Montag, 14. Dezember 2020 bis einschließlich 08. Januar 2021 wird für alle Schulen im Freistaat Sachsen häusliche Lernzeit geplant und Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gehen in den Notbetrieb. Die beiden Tage 21. und 22. Dezember bleiben, wie bereits veröffentlicht, für Schülerinnen und Schüler zusätzliche Ferientage.
Schulen, einschließlich der Schulinternate, und
Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind mit Ausnahme einer möglichen Notbetreuung
geschlossen.
Nachfolgend finden Sie die Liste systemrelevanter Berufsgruppen, für die eine Notbetreuung geplant ist sowie die Formblätter zu Beantragung.
Notbetreuung - Fallgruppe 1
Notbetreuung, wenn beide Personensorgeberechtigten oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in Fällen der Umgangsregelung der zur Antragstellung aktuell Personensorgeberechtigte wie folgt beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind:
Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung
• Sächsischer Landtag
• Polizei
• Justizvollzug
• Gerichte und Staatsanwaltschaften
• behördlich eingerichtete
Krisenstäbe
• Berufsfeuerwehr
• freiwillige Feuerwehr, sofern Tagesbereitschaft
besteht
• Bergsicherungsbetriebe und Grubenwehren
• Katastrophenschutz und
Hilfsorganisationen
• Opferschutzeinrichtungen
• betriebsnotwendiges Personal in
Einrichtungen und Behörden des Freistaates Sachsen, des Bundes, der
Bundeswehr, der sächsischen Kommunen und ihrer Verbände sowie der Bundesagentur
für Arbeit
Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit (nur zwingend für den Betrieb benötigtes Personal)
• Telekommunikation, sicherheitsrelevante
IT-Infrastruktur, Postdienstleistungen
• Energieversorgung einschließlich Tankstellen und
Mineralölunternehmen
(Netzsicherstellung)
• Wasserversorgung
• Entsorgung (Abwasserbeseitigung,
Abfallwirtschaft)
• Öffentlicher Personennahverkehr,
Schienenpersonennahverkehr, Energieversorgungsunternehmen, jeweils einschließlich
zugehöriger
Infrastrukturunternehmen
• Binnenschifffahrt
• Rundfunk, Fernsehen, Presse einschließlich Herstellung von Pressedruckerzeugnissen
Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs
• Ernährungswirtschaft und Landwirtschaft
• Lebensmittelhandel und -großhandel
• Transport und Logistik zur
Sicherstellung des täglichen
Bedarfs
Gesundheitsversorgung und Pflege
• Krankenhäuser und medizinische Fakultäten
• Rettungsdienst
• Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
Tierarztpraxen, Praxen von Gesundheitsfachberufen
• Psychotherapiepraxen, Psychosoziale
Notfallversorgung
• Apotheken,
Labore, Sanitätshäuser
• Herstellung und Vertrieb von
Arzneimitteln und Medizinprodukten
• stationäre Einrichtungen für
Pflege, medizinische Rehabilitation, Eingliederungs- und Sozialhilfe
• ambulante Pflegedienste und Dienste der
Eingliederungs- und Sozialhilfe
• Wirtschafts-, Versorgungs- und
Reinigungspersonal in Krankenhäusern und medizinischen Fakultäten sowie stationären
Einrichtungen für Pflege, medizinische Rehabilitation, Eingliederungs- und
Sozialhilfe
Bildung und Erziehung (nur zwingend benötigtes Personal)
• Schulen und Einrichtungen der
Kindertagesbetreuung einschließlich heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
• stationäre, teilstationäre und
ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe
• Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal
in den genannten Einrichtungen der Bildung und Erziehung
Notbetreuung - Fallgruppe 2
• Polizei
• Justizvollzug
• behördlich eingerichtete
Krisenstäbe
• Berufsfeuerwehr
• Katastrophenschutz und
Hilfsorganisationen
• betriebsnotwendiges Personal in
Einrichtungen und Behörden des Freistaates Sachsen, des Bundes, der
Bundeswehr, der sächsischen Kommunen und ihrer Verbände sowie der Bundesagentur
für Arbeit sofern ein Personensorgeberechtigter mit Aufgaben der Bekämpfung der
Corona-Pandemie betraut ist
• Personal der obersten
Landesgesundheitsbehörde, das unmittelbar mit der Bewältigung der
Corona-Pandemie befasst ist
Gesundheitsversorgung und Pflege
• Krankenhäuser und medizinische Fakultäten
• Rettungsdienst
• Arztpraxen und Zahnarztpraxen
• Psychotherapiepraxen und Psychosoziale
Notfallversorgung
• Apotheken
• Labore
• Sanitätshäuser
• Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln
und Medizinprodukten
• stationäre Einrichtungen für
Pflege, medizinische Rehabilitation, Eingliederungshilfe
• ambulante Pflegedienste
• Wirtschafts-, Versorgungs- und
Reinigungspersonal in Krankenhäusern und medizinischen Fakultäten sowie stationären
Einrichtungen für Pflege, medizinische Rehabilitation, Eingliederungshilfe
Bildung und Erziehung (nur zwingend benötigtes Personal)
• Schulen und Einrichtungen der
Kindertagesbetreuung einschließlich heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
• stationäre, teilstationäre und
ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe
• Wirtschafts-, Versorgungs- und
Reinigungspersonal in den genannten Einrichtungen der Bildung und Erziehung
Zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit ist das folgende Formblatt auszufüllen und der Schule oder der Einrichtung der Kindertagesbetreuung vorzulegen: KLICK
Quelle: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html (besucht am 11.12.20, um
12.20 Uhr)