Lockdown an Sachsens Schulen

Ab Montag, 14. Dezember 2020 bis einschließlich 08. Januar 2021 wird für alle Schulen im Freistaat Sachsen häusliche Lernzeit geplant und Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gehen in den Notbetrieb.  Die beiden Tage 21. und 22. Dezember bleiben, wie bereits veröffentlicht, für Schülerinnen und Schüler zusätzliche Ferientage. 

>>> Hier geht`s zum SMK-Blogeintrag: KLICK

Schulen, einschließlich der Schulinternate, und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind mit Ausnahme einer möglichen Notbetreuung geschlossen.

Nachfolgend finden Sie die Liste systemrelevanter Berufsgruppen, für die eine Notbetreuung geplant ist sowie die Formblätter zu Beantragung. 

 

Notbetreuung - Fallgruppe 1

Notbetreuung, wenn beide Personensorgeberechtigten oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in Fällen der Umgangsregelung der zur Antragstellung aktuell Personensorgeberechtigte wie folgt beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind:

Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

• Sächsischer Landtag

• Polizei

 Justizvollzug

 Gerichte und Staatsanwaltschaften

 behördlich eingerichtete Krisenstäbe

 Berufsfeuerwehr

 freiwillige Feuerwehr, sofern Tagesbereitschaft besteht

 Bergsicherungsbetriebe und Grubenwehren

 Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen

 Opferschutzeinrichtungen

  betriebsnotwendiges Personal in Einrichtungen und Behörden des Freistaates Sachsen, des Bundes, der Bundeswehr, der sächsischen Kommunen und ihrer Verbände sowie der Bundesagentur für Arbeit

Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit (nur zwingend für den Betrieb benötigtes Personal)

  Telekommunikation, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Postdienstleistungen

• Energieversorgung einschließlich Tankstellen und Mineralölunternehmen (Netzsicherstellung)

 Wasserversorgung

 Entsorgung (Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft)

 Öffentlicher Personennahverkehr, Schienenpersonennahverkehr, Energieversorgungsunternehmen, jeweils einschließlich zugehöriger Infrastrukturunternehmen

 Binnenschifffahrt

 Rundfunk, Fernsehen, Presse einschließlich Herstellung von Pressedruckerzeugnissen

 

Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs

• Ernährungswirtschaft und Landwirtschaft

 Lebensmittelhandel und -großhandel

 Transport und Logistik zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs

 

Gesundheitsversorgung und Pflege

 Krankenhäuser und medizinische Fakultäten

 Rettungsdienst

 Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Tierarztpraxen, Praxen von Gesundheitsfachberufen

 Psychotherapiepraxen, Psychosoziale Notfallversorgung

 Apotheken, Labore, Sanitätshäuser

 Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten

 stationäre Einrichtungen für Pflege, medizinische Rehabilitation, Eingliederungs- und Sozialhilfe

 ambulante Pflegedienste und Dienste der Eingliederungs- und Sozialhilfe

 Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal in Krankenhäusern und medizinischen Fakultäten sowie stationären Einrichtungen für Pflege, medizinische Rehabilitation, Eingliederungs- und Sozialhilfe


Bildung und Erziehung (nur zwingend benötigtes Personal)

  Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung einschließlich heilpädagogische Kindertageseinrichtungen

  stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe

 Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal in den genannten Einrichtungen der Bildung und Erziehung

 

Notbetreuung - Fallgruppe 2

 Notbetreuung, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten wie folgt beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist sowie eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann:

 Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

• Polizei

 Justizvollzug

 behördlich eingerichtete Krisenstäbe

 Berufsfeuerwehr

 Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen

 betriebsnotwendiges Personal in Einrichtungen und Behörden des Freistaates Sachsen, des Bundes, der Bundeswehr, der sächsischen Kommunen und ihrer Verbände sowie der Bundesagentur für Arbeit sofern ein Personensorgeberechtigter mit Aufgaben der Bekämpfung der Corona-Pandemie betraut ist

 Personal der obersten Landesgesundheitsbehörde, das unmittelbar mit der Bewältigung der Corona-Pandemie befasst ist

 

Gesundheitsversorgung und Pflege

 Krankenhäuser und medizinische Fakultäten

 Rettungsdienst

 Arztpraxen und Zahnarztpraxen

 Psychotherapiepraxen und Psychosoziale Notfallversorgung

 Apotheken

 Labore

• Sanitätshäuser

 Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten

 stationäre Einrichtungen für Pflege, medizinische Rehabilitation, Eingliederungshilfe

 ambulante Pflegedienste

 Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal in Krankenhäusern und medizinischen Fakultäten sowie stationären Einrichtungen für Pflege, medizinische Rehabilitation, Eingliederungshilfe

 

Bildung und Erziehung (nur zwingend benötigtes Personal)

 Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung einschließlich heilpädagogische Kindertageseinrichtungen

 stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe

 Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal in den genannten Einrichtungen der Bildung und Erziehung


Zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit ist das folgende Formblatt auszufüllen und der Schule oder der Einrichtung der Kindertagesbetreuung vorzulegen: KLICK

 


Quelle: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html (besucht am 11.12.20, um 12.20 Uhr)