Informationen zur Schulanmeldung 2022/23
Sehr geehrte Eltern,
hiermit lade ich Sie
zur Schulanmeldung Ihrer Kinder für das Schuljahr 2022/2023 herzlich ein.
Dienstag , 14.09.2021,
jeweils in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch, 15.09.2021,
jeweils in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Ich bitte Sie um die Vorlage der Geburtsurkunde.
Im Anschluss der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit eines Gespräches mit der Schulleitung.
Nachfolgend finden
Sie die gesetzlichen Grundlagen der Schulanmeldung.
§ 27 Sächsisches Schulgesetz
1 Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die
bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet
haben, schulpflichtig.
2 Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30.
September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben
und von den Eltern in der Schule angemeldet wurden.
(2) Kinder, die noch
nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des
Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den
Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand
besitzen.
(3) 1 Im Ausnahmefall können Kinder, die bei
Beginn der Schulpflicht geistig oder körperlich nicht genügend entwickelt sind,
um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, um ein Jahr vom Schulbesuch
zurückgestellt werden.
2 Zur Feststellung des Entwicklungsstandes des Kindes
können pädagogisch-psychologische Testverfahren herangezogen werden.
3Zusätzlich können mit Zustimmung der Eltern bereits vorhandene Gutachten
einbezogen werden.
(4) 1 Die erforderlichen Entscheidungen trifft der Schulleiter. 2 Staatlich anerkannte Schulen in freier Trägerschaft sind berechtigt, die erforderlichen Entscheidungen nach den Absätzen 2 und 3 zu treffen.
Bis zur
Schulanmeldung wünsche ich Ihnen eine gute Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Häse
Schulleiter
Grundschule Graupa
Die Schulanmeldungsvorlage finden Sie unter "Formulare".