Schulleiterbrief zur Schulanmeldung 2024/2025
hiermit lade ich Sie zur Schulanmeldung Ihrer Kinder für das Schuljahr 2024/2025 herzlich ein.
Die Schulanmeldung findet im Sekretariat unserer Grundschule an folgenden Tagen statt:
Dienstag , 12.09.2023, 08:00 – 12:00
Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch, 13.09.2023, 08:00 – 12:00
Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Im Anschluss der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit eines Gespräches mit der Schulleitung.
Nachfolgend finden
Sie die gesetzlichen Grundlagen der Schulanmeldung.
§ 27 Sächsisches Schulgesetz
1 Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die
bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet
haben, schulpflichtig.
2 Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet wurden.
(2) Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.
(3) 1 Im Ausnahmefall können Kinder, die bei
Beginn der Schulpflicht geistig oder körperlich nicht genügend entwickelt sind,
um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, um ein Jahr vom Schulbesuch
zurückgestellt werden.
2 Zur Feststellung des Entwicklungsstandes des Kindes können pädagogisch-psychologische Testverfahren herangezogen werden. 3 Zusätzlich können mit Zustimmung der Eltern bereits vorhandene Gutachten einbezogen werden.
(4) 1 Die erforderlichen Entscheidungen trifft der Schulleiter. 2 Staatlich anerkannte Schulen in freier Trägerschaft sind berechtigt, die erforderlichen Entscheidungen nach den Absätzen 2 und 3 zu treffen.
Bis zur
Schulanmeldung wünsche ich Ihnen eine gute Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Holger Häse
Schulleiter
Grundschule Graupa