Schulanmeldung 2025/ 2026
Sehr geehrte Eltern,
hiermit lade ich Sie zur Schulanmeldung Ihrer Kinder für das Schuljahr 2025/2026 herzlich ein.Die Schulanmeldung findet im Sekretariat unserer
Grundschule an folgenden Tagen statt:
Dienstag , 03.09.2024,
08:00 – 12:00
Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch, 04.09.2024,
08:00 – 12:00
Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Ich bitte Sie um die Vorlage der
Geburtsurkunde.
Im Anschluss der
Anmeldung haben Sie die Gelegenheit eines Gespräches mit der Schulleitung.
Nachfolgend finden
Sie die gesetzlichen Grundlagen der Schulanmeldung.
§ 27 Sächsisches Schulgesetz
1 Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die
bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet
haben, schulpflichtig.
2 Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30.
September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben
und von den Eltern in der Schule angemeldet wurden.
(2) Kinder, die noch
nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des
Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den
Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand
besitzen.
2 Zur Feststellung des Entwicklungsstandes des Kindes
können pädagogisch-psychologische Testverfahren herangezogen werden. 3 Zusätzlich können mit Zustimmung der
Eltern bereits vorhandene Gutachten einbezogen werden.
(4) 1 Die erforderlichen Entscheidungen
trifft der Schulleiter. 2 Staatlich
anerkannte Schulen in freier Trägerschaft sind berechtigt, die erforderlichen
Entscheidungen nach den Absätzen 2 und 3 zu treffen.
Bis zur
Schulanmeldung wünsche ich Ihnen eine gute Zeit.
Mit freundlichen
Grüßen
gez. Holger Häse
Schulleiter
Grundschule Graupa
Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie unter
Formulare (KLICK) auf unserer Homepage.